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   BVerwG, 02.12.2004 - 3 B 75.04   

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https://dejure.org/2004,16729
BVerwG, 02.12.2004 - 3 B 75.04 (https://dejure.org/2004,16729)
BVerwG, Entscheidung vom 02.12.2004 - 3 B 75.04 (https://dejure.org/2004,16729)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Dezember 2004 - 3 B 75.04 (https://dejure.org/2004,16729)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung der Voraussetzungen der Zulassung einer Revision wegen Divergenz - Zulässigkeit von Ermessensgründen die auf, erst in der Zukunft eintretenden, Umständen beruhen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus BVerwG, 02.12.2004 - 3 B 75.04
    Die Frage, ob die Kenntnis der zur Entscheidung berufenen und befähigten Sachwalter die Frist des § 48 Abs. 4 VwVfG auslöse oder ob die Frist neu zu laufen beginne, wenn das Verfahren an einen anderen Sachwalter abgegeben werde, ist hinsichtlich der ersten Alternative durch den von der Beschwerdeführerin im Rahmen der Divergenzrüge selbst herangezogenen Beschluss des Großen Senats vom 19. Dezember 1984 (- BVerwG Gr. Sen. 1 und 2.84 - BVerwGE 70, 356 ) bereits geklärt; sie ist hinsichtlich der zweiten Alternative im vorliegenden Verfahren nicht entscheidungserheblich, nachdem das Verwaltungsgericht weder auf diesen Gesichtspunkt abgestellt noch hierzu Feststellungen getroffen hat.

    b) Ebenso wenig ist eine Abweichung vom Beschluss des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 1984 (- BVerwG Gr. Sen. 1 und 2.84 - BVerwGE 70, 356) schlüssig dargetan.

  • BVerwG, 14.12.2000 - 4 C 13.99

    Militärisch genutzte Liegenschaften; Inanspruchnahme durch DDR-Behörden; Nutzung

    Auszug aus BVerwG, 02.12.2004 - 3 B 75.04
    Danach hatte die Beigeladene bis zum maßgeblichen Stichtag, dem 25. Dezember 1993, zwar mit der Beräumung und Sicherung des Geländes - mithin mit einer Zwischennutzung - begonnen, dagegen sei das weitergehende Konzept, das nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Dezember 2000 (- BVerwG 4 C 13.99 - BVerwGE 112, 274) eine dem materiellen Recht entsprechende Entscheidung nach Anhörung der in ihrer Planungshoheit betroffenen Beschwerdeführerin voraussetzt, am Stichtag noch nicht zum Tragen gekommen.

    c) Die geltend gemachte Divergenz zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Dezember 2000 (- BVerwG 4 C 13.99 - BVerwGE 112, 274) liegt ebenfalls nicht vor.

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 02.12.2004 - 3 B 75.04
    Auf die Frage, ob und in welcher Beziehung von der Revision ein solcher Erfolg zu erwarten ist, muss im Rahmen der Darlegungspflicht wenigstens durch die Bezeichnung der konkreten Rechtsfrage, die sowohl für die Entscheidung des Vordergerichts von Bedeutung war, als auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich sein wird, eingegangen werden (Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 6. März 2003 - 3 B 115.02 -).
  • BVerwG, 17.01.1995 - 6 B 39.94

    Kriterien einer ordnungsgemäßen Bewertung von Prüfungsleistungen durch die Prüfer

    Auszug aus BVerwG, 02.12.2004 - 3 B 75.04
    Der Vortrag, dass dies fehlerhaft geschehen sein soll, genügt weder den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenz- noch denen einer Grundsatzrüge (vgl. Beschluss vom 17. Januar 1995 - BVerwG 6 B 39.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 342, S. 55).
  • BVerwG, 21.06.1995 - 8 B 61.95

    Anforderungen an die Darlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 02.12.2004 - 3 B 75.04
    Eine die Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen, die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (Beschluss vom 21. Juni 1995 - BVerwG 8 B 61.95 - Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 18).
  • BVerwG, 24.10.2002 - 3 C 42.01

    Sondervermögen Deutsche Reichsbahn; Restitutionsanspruch des Alteigentümers;

    Auszug aus BVerwG, 02.12.2004 - 3 B 75.04
    Abgesehen davon, dass mit Urteil vom 24. Oktober 2002 (- BVerwG 3 C 42.01 - BVerwGE 117, 125 ) ohnehin eine Klarstellung hinsichtlich dieses Beschlusses erfolgt ist, lässt sich der vom Verwaltungsgericht vermeintlich aufgestellte Rechtssatz, der die Abweichung begründen soll, der angegriffenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht entnehmen.
  • BVerwG, 06.03.2003 - 3 B 115.02

    Pflicht zur Darlegung eines Grundes zwecks Zulassung einer Revision - Genaue

    Auszug aus BVerwG, 02.12.2004 - 3 B 75.04
    Auf die Frage, ob und in welcher Beziehung von der Revision ein solcher Erfolg zu erwarten ist, muss im Rahmen der Darlegungspflicht wenigstens durch die Bezeichnung der konkreten Rechtsfrage, die sowohl für die Entscheidung des Vordergerichts von Bedeutung war, als auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich sein wird, eingegangen werden (Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 6. März 2003 - 3 B 115.02 -).
  • BVerwG, 11.11.1998 - 3 B 140.98

    Offene Vermögensfragen - Voraussetzungen des Restitutionsausschlußgrundes nach §

    Auszug aus BVerwG, 02.12.2004 - 3 B 75.04
    a) Die Beschwerdeführerin macht zum einen eine Abweichung vom Beschluss des Senats vom 11. November 1998 (- BVerwG 3 B 140.98 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 21) geltend.
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